Mittwoch, 17. Dezember 2014

Schöne Worte, aber unzureichende Massnahmen – Grünliberale sind mit Richtplanentwurf nur teilweise zufrieden

Die Grünliberalen begrüssen die Stossrichtung des Richtplans 2030, fordern den Regierungsrat aber auf, weitergehende Ziele zur verdichteten Nutzung festzulegen und konkrete Massnahmen zur Verschiebung ungünstig gelegener Bauzonen in den Richtplan aufzunehmen. Ausserdem fehlen noch klare Kriterien, wo und in welchem Ausmass künftig Einkaufszentren betrieben werden dürfen.

Die Unterlagen zu den «Richtplaninhalten Siedlung», die der Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickt hat, beginnen vielversprechend mit grundsätzlichen Überlegungen und Zielen zu einer nachhaltigen Siedlungsplanung. Bei der Konkretisierung und der Umsetzung in den Kapiteln «Strategien» und «Massnahmen» werden diese Ziele aber nicht mit der nötigen Konsequenz weiterverfolgt.

«Zwar geht der Regierungsrat in die richtige Richtung, wenn er für Neueinzonungen eine minimale Geschossflächenziffer fordert und bei der Berechnung des Baulandbedarfs einen Richtwert für die Nutzungsdichte festlegt», sagt Grossrat Daniel Trüssel, «aber quantitativ gesehen sind diese Vorgaben zur inneren Verdichtung noch zu wenig ambitioniert».

Die Grünliberalen fordern zudem Instrumente, mit denen die Verschiebung von Baulandreserven konkret an die Hand genommen werden kann, wenn dies im kantonalen raumplanerischen Interesse liegt. Das heisst, verkehrstechnisch schlecht erschlossenes bzw. schlecht erschliessbares unbebautes Bauland soll ausgezont und dafür die gleiche Fläche an besser geeigneter Stelle, beispielsweise in einer anderen Gemeinde, eingezont werden. Gemeinden, die hierdurch im übergeordneten Interesse ihre baulichen Entwicklungsmöglichkeiten einschränken, sollen von den profitierenden Gemeinden und vom Kanton entschädigt werden. In einem ersten Schritt soll ein Kataster der Baulandreserven erarbeitet werden, damit mögliche Bauzonenverschiebungen besser eruiert werden können.

Ausserdem rufen die Grünliberalen die Planungserklärung Trüssel in Erinnerung, welche fordert, dass in Gemeinden mit bestehenden Energierichtplänen eine bessere Vernetzung zwischen Bauzonen und Energierichtplan herbeiführen müssen. Namentlich sind bestehende Wärmeverbünde und industrielle Abwärme gemeindeübergreifend zu nutzen.

Parallel zur Vernehmlassung des Richtplans hat der Regierungsrat ein Mitwirkungsverfahren zum neuen Massnahmenplan zur Luftreinhaltung (MPL) lanciert. Er schlägt vor, das bisher im MPL platzierte Fahrleistungsmodell, welches Regelungen zu Standort und Betrieb verkehrsintensiver Vorhaben (VIV) – also z. B. grosser Einkaufszentren – ermöglichte, aufzuheben und es durch Anpassungen im Richtplan zu ersetzen. Anlass hierfür ist, dass der motorisierte Individualverkehr weniger Schadstoffemissionen erzeugt als in Vergangenheit und damit der Zusammenhang zwischen VIV und der Luftreinhaltung abnimmt. Die Grünliberalen können diesen Schritt nachvollziehen. Die Auswirkungen von VIV auf ihre Umgebung betreffen aber längst nicht nur die Lufthygiene, sondern auch bspw. Sicherheit, Lärm und die Auslastung der Verkehrsinfrastruktur. Die Grünliberalen fordern daher, dass mit der Abschaffung des Fahrleistungsmodells keine Lockerung bei der Regulierung von VIV einhergeht, die über die Berücksichtigung der verbesserten Abgaswerte moderner Motorfahrzeuge hinausgeht, und dass der Regierungsrat im Richtplan klare Kriterien festlegt, wann der von VIV erzeugte Verkehr als verträglich gilt.