Positiv ist, dass Pfarrer künftig nicht mehr vom Kanton, sondern von den Landeskirchen angestellt werden. Dass mehr als die Hälfte der bisherigen Lohnkosten weiterhin als A-fonds-perdu-Beitrag an die Landeskirchen fliessen, ist für die Grünliberalen hingegen unverständlich. Auch die Leistungsverträge für die «zweite Säule» der Kirchenfinanzierung genügt bei einer näheren Betrachtung nicht: Es werden darin weder konkrete Leistungen vereinbart, noch findet eine öffentliche Ausschreibung statt. Unter dem Strich werden die Pfarrer einfach über einen Umweg weiter durch den Kanton finanziert.
Eigentlich sollte die Totalrevision des Kirchengesetzes in Richtung Entflechtung von Kirche und Staat im Kanton Bern führen. Nun wird aber auf die Ablösung der historischen Rechtstitel verzichtet und es werden Leistungsverträge geschaffen, welche bei näherer Betrachtung gar keine sind. «Das neue Landeskirchengesetz zementiert den Status Quo statt die Trennung von Staat und Kirche endlich anzugehen», meint Grossrat Michael Köpfli.
Keine echten Leistungsverträge
Der Vortrag des Regierungsrates ist entlarvend: «Die Landeskirchen sind frei, wie sie die Beiträge des Kantons aus der zweiten Säule einsetzen, doch werden sie diese de facto weiterhin für die Pfarrbesoldung verwenden (müssen).» Mit den Leistungsverträgen werden also auch künftig keine gemeinwirtschaftlichen Leistungen definiert und abgegolten. Vielmehr bleiben die Landeskirchen völlig frei, wie sie die Beiträge des Kantons aus der zweiten Säule einsetzen. Das widerspricht fundamental der Idee eines Leistungsvertrags. Für glp-Fraktionspräsidentin Franziska Schöni-Affolter ist klar: «Die Kirchen haben trotz Poleposition nicht den Mut, sich um öffentlich ausgeschriebene Leistungsverträge zu bemühen, die an den effektiven Bedürfnissen und am Nutzen für die Bevölkerung ausgerichtet sind.»
Grünliberale weiterhin für Trennung von Staat und Kirche
Die Grünliberalen werden in der anstehenden Debatte im Grossen Rat an ihrer Forderung nach öffentlich ausgeschriebenen Leistungsverträgen festhalten, wie sie sich in anderen Kantonen bewährt haben. Dadurch würde endlich Transparenz geschaffen und die Angebotsvielfalt und -qualität erst noch vergrössert, da sich zusätzlich zu den Kirchen weitere gemeinnützige Institutionen bewerben könnten. Auch an ihrer Forderung nach einer Ablösung der «historischen Rechtstitel» und damit einer Trennung von Staat und Kirche halten die Grünliberalen fest.