Es war nicht zuletzt die Schuldenbremse, die uns in der aktuellen Krise einen gewissen Handlungsspielraum verschafft hat. Alle Fragen, die über das Jahr 2020 hinausgehen, sollen seriös im Rahmen des Budgets und der Finanzplanung diskutiert werden. Bis dann können die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Kanton Bern auch bereits etwas besser beurteilt werden. Das Ziel muss sein, dass der Kanton Bern notwendige Investitionen tätigen kann und seine Standortattraktivität bei natürlichen und juristischen Personen verbessert. Nur das ermöglicht langfristig gesunde Kantonsfinanzen.
Für gezielte Reformen sind die Grünliberalen aber offen. Bereits vor Corona haben sie eine Flexibilisierung der Schuldenbremse vorgeschlagen. Mit dieser wird das wichtigste Ziel der Schuldenbremse, eine Neuverschuldung zu verhindern, nicht tangiert. Die Schuldenbremse erhält betreffend Investitionen aber mehr Flexibilität. Konkret erfolgt der betrachtete Horizont über einige Jahre hinweg, wie das beispielsweise auch beim Bund der Fall ist. Das macht bei Investitionen, die meist Mehrjahresprojekte sind, Sinn. Bei der laufenden Rechnung bleibt die Schuldenbremse hingegen unverändert (vgl. Pa Iv Michael Köpfli «Mehrjahresbetrachtung bei der Schuldenbremse für die Investitionsrechnung» [1]).